Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre geworden sind, sind schulpflichtig. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbeginn um ein Jahr hinausschieben. Hierzu müssen sie bis zum 01. Mai eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule abgeben.
Die Kinder werden ca. 15 Monate vor der Einschulung angemeldet und nehmen dann im Kindergarten an der Vorschularbeit teil. Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, werden bei Bedarf durch die Schule sprachlich gefördert.
Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können als Kann-Kinder angemeldet werden. Eltern, Erzieherinnen des Kindergartens und Schulleitung beraten, ob der frühzeitige Start erfolgreich sein könnte. In einer Spielstunde und durch Beobachtung in der Kindergartengruppe machen sich die Schulleiterin und eine Lehrerin ein Bild von dem Entwicklungsstand des Kindes. Die Schulleiterin entscheidet schließlich über den Antrag zur vorzeitigen Einschulung.
Manchmal richtet sich aber der Entwicklungsstand nicht nach den Stichtagen. Sollten Eltern, die Erzieherinnen des Kindergartens, die Ärzte und die Lehrkräfte zu der Auffassung gelangen, das Kind benötige für seine Entwicklung noch mehr Zeit, kann es vom Besuch der 1. Klasse zurückgestellt werden. Es wird dann in den Schulkindergarten der GS Brome eingeschult. Dort wird es ein Jahr lang in bestimmten Bereichen gezielt gefördert. Darüber entscheidet die Schulleitung nach ausführlichen Beratungen mit den Eltern und allen anderen Beteiligten. Sollten Eltern dennoch anderer Meinung sein, können diese gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen (§ 64, Abs.2 NSchG).